Außersportliche Projekte

Gefördert werden nur „außersportliche Maßnahmen/Aktivitäten“ wie beispielsweise Aktionstage, Weihnachtsfeiern, Besuche im Kino, Zoo, Theater, Kletter-, oder Bowlinghalle, Besichtigungen, Spiel-, Bastel-, Tanz-,/Disconachmittage, Feten, Grillen, Umweltaktionen oder Kurzfreizeiten. Mehrtägige Veranstaltungen können nur gefördert werden, wenn dem Antrag ein Programmablauf beiliegt.

WICHTIG: Ein Trainingslager, eine Jugendvollversammlung oder ähnliches sind keine außersportlichen Maßnahmen!

Wird die Bezuschussung eines überwiegend außersportlichen Projektes beantragt, so kann ausschließlich der außersportliche Teil der Veranstaltung mit den verbundenen Kosten beantragt und bezuschusst werden.

Jede Veranstaltung wird mit maximal 400 Euro bzw. maximal 25% der Gesamtkosten gefördert. Bezuschusst werden höchstens 50% der verbliebenen Restkosten nach Abzug aller anderen Zuschusse, sowie der Eigenleistung der Teilnehmer.

Die Personalkosten dürfen maximal 25% der Gesamtkosten betragen. Höhere Personalkosten werden gegebenfalls gekürzt.

Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle des SSB Münster eingegangen sein.

Eine Doppelförderung durch die Stadt Münster und die Sportjugend Münster ist ausgeschlossen.



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Sportjugend im SSB Münster e.V.
Mauritz-Lindenweg 95
48145 Münster

0251/38347647 oder 0251/ 38347649
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