Förderprogramme - Allgemeines

Die Sportjugend Münster unterstützt auch finanziell die außersportliche Jugendarbeit. Hierfür wurden in den letzten Jahren verschiedene Fördertöpfe entwickelt, die hier genauer erläutert werden.

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine der Sportjugend Münster, wobei geförderte Vereine eine Jugendquote von mindestens 20% nachweisen müssen. Darüber hinaus müssen die Vereine über eine von den Jugendlichen im Verein verabschiedete Jugendordnung, sowie einen von den Jugendlichen im Verein gewählten Jugendausschuss verfügen. Ein Jugendausschuss sollte mindestens aus einem Jugendwart, seinem Stellvertreter und einem Kassenwart bestehen.

Vereine, die eine Förderung durch die Sportjugend Münster bekommen wollen, müssen entweder über eine ordnungsgemäße eigenständige Buchhaltung der Vereinsjugend, oder über ein separates Jugendkonto verfügen.

Die aktuellen Antragsformulare finden sich im Downloadbereich.

Darüber hinaus haben unsere Mitgliedsvereine als Träger der freien Jugendhilfe auch die Möglichkeit, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (= KJHG) Fördermittel zu beantragen.





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Sportjugend im SSB Münster e.V.
Mauritz-Lindenweg 95
48145 Münster

0251/38347647 oder 0251/ 38347649
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