1.
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung
zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der
jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden
werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer
Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.
Vertragspartner
Der Vertrag
über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich
zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande.
Für die
Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten
Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
3.
Anmeldeverfahren und –bedingungen
3.1. Der
Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen persönlich,
schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des
dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim
jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.
3.2. Die
Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende
durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich
habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese“
sowie der Schaltfläche "Einwilligungserklärung zum Datenschutz" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch
in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.3. Der
Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese
bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme
und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden
kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den
jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zustande. Diese
erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der
Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein
Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder
Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vereinbarten Bedingungen möglich.
3.4. Ist
eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende
darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem
Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur
dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.
3.5. Der
Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung
schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.
4.
Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts
4.1. Handelt
es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung
weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht
der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor,
steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein
Widerrufsrecht zu (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
4.2. In
allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu,
wenn es sich bei ihr bzw. ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher und
es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Klausel gilt nur für Verbraucher
im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann:
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie den jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser
Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über
den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen,
haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Preise
Der Preis
(Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den
einzelnen Angeboten angegeben Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der
Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten
Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe
der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per
SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung den Rechnungsbetrag zu zahlen.
6.2. Kommt
es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift und werden hierdurch dem
Veranstalter Kosten in Rechnung gestellt, ist der Veranstalter berechtigt,
diese Kosten nebst einer angemessenen Bearbeitungspauschale von dem
Teilnehmenden erstattet zu bekommen, soweit dieser die Rücklastschrift zu
vertreten hat. Der Teilnehmende hat hierbei insbesondere fehlerhafte Angaben
bei der Bankverbindung und eine unzureichende Kontendeckung zu vertreten.
7. Umbuchung,
Ersetzungsbefugnis
7.1. Bei Qualifizierungsmaßnahmen
kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und einem Tag (bis zum 43. Tag) vor
Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro
eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters vornehmen.
7.2. Der
Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen,
dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein
Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur
für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für
einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist
erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages
eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet.
Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese
den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
7.3. Bei
Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro
an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag
ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren
und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.
8. Rücktritt
des Teilnehmenden und Stornobedingungen
8.1. Der
Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht
ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte
Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten
von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe
der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem
jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den
Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.
8.2. Tritt der
Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme
nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen
Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.
8.3. Soweit
bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende
Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen
fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt
des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:
Für
Maßnahmen ohne Unterkunft und
Verpflegung
- bis zum 14.
Tag vor Beginn 30 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro,
- ab dem 13.
Tag 90 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro.
Für
Maßnahmen mit Unterkunft und
Verpflegung
- bis zum
45. Tag vor Beginn 15 % des Preises,
- bis zum 44.
- 22. Tag vor Beginn 20 % des Preises,
- bis zum
21.- 15. Tag vor Beginn 30 % des Preises,
- bis zum 14.
- 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises,
- ab dem
6.Tag vor Beginn 70% des Preises,
- ab dem 1.
Tag vor Beginn 90 % des Preises.
8.4. Der
Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
8.5. Weist
der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten
Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.
9. Leistungen
9.1. Die
Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen
Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.
9.2. Für
Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben,
gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in
Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug:Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).
10. Leistungsänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten
Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu
informieren. In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis
zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche
Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.
11. Lehrgangsabsagen
bzw. -verschiebungen
11.1. Der
Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu
verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit
der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus
wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.
11.2. Wird
ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich
erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme,
wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann.
Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter
Ziffer 12. verwiesen.
12. Haftung
12.1. Ansprüche
des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen
Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrages notwendig sind.
12.2. Bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter
nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach
fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
12.3. Die
Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche
direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.
13. Versicherung
Für die
Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen besteht während der Veranstaltung
und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort
und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz
im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften
abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung
geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
können beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V., Paulmannshöher Str.
11a, 58515 Lüdenscheid, Tel: (02351) 9 47 540, oder im Internet unter www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall,
für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen,
damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.
14. Urheberrecht
Die
Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen
Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den
Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne
Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder
verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden
Rechte vor.
15.
Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
15.1. Im
Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung erhebt, verarbeitet
und nutzt der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten
der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen
Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift
mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum,
eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine
Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
15.2. Soweit
für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz,
weitergehende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aufgrund einer ausdrücklichen
Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu,
dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).
16. Schlussbestimmungen
16.1. Für
Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und
dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2. Ist
der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für
alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der
Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.
16.3. Sollte
eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder
lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen
Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder
undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen
Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder
undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Sportjugend im SSB Münster e.V.
Mauritz-Lindenweg 95
48145 Münster
0251/38347647 oder 0251/ 38347649
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